Gesetzliche Mängelrechte
Für gekaufte Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine zusätzliche freiwillige Garantie wird mit diesen Informationen nicht eingeräumt. Gesetzliche Ansprüche werden dadurch nicht eingeschränkt.
Eine Ware ist insbesondere dann vertragsgemäß, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit, Menge, Art, Funktionalität und das vereinbarte Zubehör aufweist und sich für die vertraglich vorausgesetzte sowie die gesetzlich erwartbare Verwendung eignet.
Reparatur oder Ersatzlieferung
Bei einem Mangel ist der Käufer nach den gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahl zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. Die gewählte Art der Nacherfüllung darf verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten ausgeführt werden könnte und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Die für die Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten werden vom Verkäufer getragen.
Mangel melden und Ware bereitstellen
Mangel melden
Bestellnummer, Artikel und Beschreibung an assistance@ravmelo.com oder telefonisch unter +1 (314) 754-4542 übermitteln.
Zustand dokumentieren
Aussagekräftige Fotos von Mangel, Gesamtartikel und betroffenen Bauteilen bereitstellen.
Prüfung abstimmen
Die für technische Prüfung oder Rücksendung erforderlichen Schritte werden anhand des Mangels festgelegt.
Ware bereitstellen
Die Ware wird für die gesetzliche Nacherfüllung in der abgestimmten Form zur Verfügung gestellt.
Nacherfüllung
Reparatur oder Ersatzlieferung wird nach den gesetzlichen Voraussetzungen durchgeführt.
Rücktransport
Erforderliche Hin- und Rücktransportkosten der Nacherfüllung werden vom Verkäufer getragen.
Minderung, Rücktritt und Schadensersatz
Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist durchgeführt, schlägt sie fehl, wird sie rechtmäßig verweigert oder liegt ein gesetzlich geregelter schwerwiegender Fall vor, stehen dem Verbraucher die weiteren gesetzlichen Rechte zur Verfügung. Dazu gehören Minderung oder Rücktritt sowie Schadensersatz bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen.
Verjährung von Mängelansprüchen
Ansprüche wegen Mängeln an beweglichen Waren verjähren im Regelfall zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Besondere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.
Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein Zustand, der von den gesetzlichen Anforderungen an die Ware abweicht, gilt bei einem Verbrauchsgüterkauf die gesetzliche Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, soweit diese Vermutung mit Art der Ware oder des Mangels vereinbar ist.
Kosten der Mängelbeseitigung
Erforderliche Kosten einer gesetzlichen Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, werden vom Verkäufer getragen. Für eine Rücksendung im Rahmen einer Mängelprüfung erfolgt vorab die Kontaktaufnahme, damit die Rücksendeangaben zugeordnet werden.
Mängel nach Montage
Bei einem Mangel, der nach Montage sichtbar wird, soll die Nutzung beendet werden, wenn Stabilität, Tragfähigkeit oder ein beweglicher Mechanismus betroffen ist. Die beanstandete Stelle wird vor eigenständiger Veränderung dokumentiert.
War die Montage vertragsgemäß erforderlich und betrifft der Mangel ein Bauteil, das entsprechend seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebaut oder angebracht wurde, richten sich Ausbau-, Einbau- und weitere Nacherfüllungsansprüche nach den gesetzlichen Voraussetzungen.